Die ÖBS lehnt die Änderung des Gesetzes über die Ausrichtung von Beiträgen an die Landeskirchen ab! 
Die Kirchen unterstützen wichtige Angebote in sozialen Bereich, die bei einer Annahme des Gesetzes gefährdet werden. Das kann nicht im Interesse der Gesellschaft sein. Die ÖBS stört sich auch an der geplanten Aufhebung der Indexierung des Staatsbeitrags. Deshalb empfiehlt die ÖBS ein Nein zu dieser Vorlage, über welche die Stimmbürgerinnen und -bürger des Kantons Schaffhausen am 26. November abstimmen.
Link zum Komitee: Nein zum Raubbau!
Ebenfalls Nein sagt die ÖBS zur Streichung der Subventionen der kieferorthopädischen Behandlungen in der Schulzahnklinik. Die ÖBS stellt sich gegen diese Sparmassnahme, die genau diejenigen betreffen würde, die diese Unterstützung wirklich benötigen.
Siehe auch: Medienmitteilung