Das Terrorgesetz ermöglicht es, Menschen zu bestrafen, bevor sie eine Tat begangen haben: Dafür stufen die Behörden sie als «Gefährder*innen» ein. Gestützt auf eine vage Definition von Terrorismus kann der Staat präventiv Massnahmen gegen sie verhängen, die kein Gericht prüfen muss.
Gleichzeitig bietet die Vorlage keine tauglichen Instrumente zur echten Terrorbekämpfung, nämlich solche zur wirksamen Prävention gegen Radikalisierung.
Die Massnahmen sind schwere Eingriffe in die Grundrechte: dazu gehören Meldepflicht, Rayonverbot, Hausarrest. Dass die Behörden diese willkürlich verhängen können, gleicht den Praktiken von Ländern ohne starken Rechtsstaat. Internationale Organisationen kritisieren die Schweiz dafür massiv, darunter die UNO.
Die Massnahmen treffen Kinder: Die Altersgrenze für das Verhängen der Massnahmen beträgt 12 beziehungsweise 15 (Hausarrest) Jahre. Das verstösst gegen die Kinderrechte. Die Schweiz überschreitet bei der Bekämpfung des Terrorismus damit gleich mehrfach die roten Linien der Menschenrechte.