Iren Eichenberger, Grüne
 
Was haben Christian Morgenstern und Christian Heydecker gemeinsam?
Der eine stahl den Zwischenraum aus dem Lattenzaun, der andere die Transparenz
aus der Juso-Initiative, die vom Volk am 10. Februar 2020 angenommen wurde.
Mit einer ebenso von der Ratsmehrheit legitimierten Motion hat nun Chr. Heydecker den Juso-Verfassungsartikel auf ein Sätzchen in Art. 37a KV reduziert, wonach die Finanzierung von Abstimmungs- und Wahlbeteiligungen auf allen Ebenen von jedermann offenzulegen sei. Alles weitere (Form, Umfang, Publikation und Kontrolle der Offenlegung) wird dem Gesetz(geber) überlassen.
 
Die Juso-Initiative, die eine Transparenzregel ab Fr. 3000.- vorsah, wird damit kastriert und ihrer Schärfe entraubt.
Zugegeben, das zeigten die Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf der Regierung und die Diskussion im Rat, der Teufel steckt im Detail. Was des Teufels ist und wo der Schwefel stinkt, darüber allerdings scheiden sich die Geister.
 
Die «Umsetzungsinitiative» zur angenommenen Transparenzinitiative nimmt die
Kritikpunkte vor allem der Landgemeinden auf. Das Zauberwort heisst «Ausgenommen» und steht in Art. 37 a Abs. 1 bis über lit. a) und b).
Mit diesen Ausnahmeregeln werden Wahl-/Abstimmungskämpfe in Gemeinden mit weniger als 3000 Einwohner*innen und Kampagnen mit einem Budget von weniger als 3000.- von der Deklarationspflicht befreit. Auch die Kanditat*innen für Gemeindeämter in Gemeinden mit weniger als 3000 Einwohnerinnen sind von der Offenlegung befreit. (Art. 37 a Abs. 2 bis) Die Befreiung von den Deklarationsregeln
In kleinen Gemeinden (bis 3000 Einw.) gelten auch für Nationalratswahlen.
(Art. 37 a Abs. 2 ter)
 
Und, ein Fingerzeig für die Parteien, Art. 37 a Abs 5 bis regelt, dass Spenden an Parteien, die nicht korrekt deklarieren, nicht bei den Steuern abgezogen werden können.
 
Zur Sicherung des Volksentscheids vom Feb. 2020, aber mit den Korrekturen für die Gemeinden unter 3000 Einwohner*innen, treten die obigen Ausnahmeregelungen unmittelbar in Kraft. Und bis die Ausführungsgesetzgebung des Kantons mit den neuen Ausnahmeregelungen in Kraft tritt, gilt Bundesgesetz.
 
Die Demokratie bleibt mit unserer Initiative im Lot. Sie wird alle Stufen durchlaufen,
von der Beratung im Kantonsrat zur Volksabstimmung und danach zur Gesetzesausführung.
 
Was heisst das: Nochmals auf die Strasse stehen und sammeln für eine am heiterhellen Tag «gestohlene» Initiative? Ja, wir werden es tun, diesmal mit einem wasserdicht ausgearbeiteten Entwurf – den Käse, den wir schon im Schnabel halten,
werden wir uns nicht von einem schlauen Fuchs abschwatzen lassen.
 

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Volkswillen umsetzen!
Transparenzinitiative und Offenlegungspflichten in Kraft setzen.

Schlupflöcher stopfen!
Freigrenzen regeln und anonyme Spenden unterbinden.

Kleingemeinden entlasten!
Ausnahmen für Kleingemeinden und Kleinstkampagnen regeln.

lntransparenz härter bestrafen!
Keine Steuerabzüge für Spenden an Geheimniskrämer _innen. Ausdehnung der Offenlegungspflichten! Nationalratswahlen mit erfassen.