Auch in unserem mehrheitlich ländlichen Kanton nimmt die Lichtverschmutzung mehr und mehr zu! – Deren Folgen werden immer deutlicher erkennbar: Massives Insektensterben durch Lichtlockung, Stress, Erschöpfung und Orientierungslosigkeit bei den Vögeln durch Lichtabstrahlung, Verhaltensveränderung bei Fischen, Amphibien, wirbellosen Tieren und sogar bei Pflanzen durch die Aufhel-lung der Nacht, Zerstörung des nächtlichen Ökosystems durch die Zunahme der Lichtmenge, Schlafstörungen bei uns Menschen durch Lichtimmissionen. Wir sehen kaum noch Sterne aufgrund der massiven Lichtaufhellung des nächtlichen Himmels. 
Im Artikel 21 des „Gesetzes über die Einführung des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (814.100)“ steht: „Lichtemissionen müssen im Sinne der Vorsorge so weit begrenzt werden, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist, mindestens aber so, dass sie für Mensch und Umwelt weder schädlich noch lästig werden.“ 
Noch fehlen aber konkrete Angaben, was „schädlich“ oder „lästig“ ist. Ausserdem besteht keine Bewilligungspflicht für Aussenbe-leuchtungen und keine Kunstlicht-Beratungsstelle, obwohl häufig Unkenntnis Ursache für unnötige Lichtemissionen ist. Der Schutz der Umwelt soll vor vermuteten wirtschaftlichen Interessen stehen. 
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