Die GRÜNEN SH sagen Nein zur Änderung des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz). Wir verstehen das Nein jedoch nicht als Nein gegen die postmortale Organspende. Vielmehr zeigte die engagierte Diskussion an der Mitgliederversammlung, dass die Widerspruchslösung mit dem fundamentalen bioethischen Prinzip der informierten Zustimmung zu einem medizinischen Eingriff kollidiert und die fundamentale Bedeutung der negativen Freiheitsrechte im liberalen Rechtsstaat relativiert.