Keine Schwächung des Natur- und Heimatschutzes!
Nein zur Teilrevision des Gesetzes über den Natur- und Heimatschutz. Mit dem Gesetz würden der Naturschutz und der Denkmalschutz zum Spielball der Gemeindebehörden, denen bei lokalen Objekten und kommunalen Schutzzonen oft das nötige Wissen fehlt. Besonders störend ist, dass bei Schutzzonen und Schutzobjekten von lokaler Bedeutung nicht mehr zwingend die Stellungnahme einer kantonalen Fachstelle einzuholen wäre. Die Natur, die Landschaft und die Biodiversität, z.B. in Form von Streuobstwiesen, Hecken und Bächen, kämen zunehmen unter Druck. Der Kanton stiehlt sich mit diesem Gesetz einmal mehr aus der Verantwortung für den Naturschutz und delegiert aus Spargründen wichtige Aufgaben an die Gemeinden. Wer gegen eine Verwässerung des Denkmalschutzes und des Naturschutzes ist, muss diese missglückte Vorlage unbedingt ablehnen.